Die Stadt Gescher [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgɛʃɐ] (plattdeutsch Gesker) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine Gemeinde des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.186 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48712
Vorwahlen
02542, 02863
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Büren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Tungerloh-Pröbsting
Gemeinde Gescher – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gescher umfassen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Dazu gehören die 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese", die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Stadtlohner Straße", die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Postweg", die 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 "Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg" und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Wohn- und Sportgelände Hochmoor" im Ortsteil Hochmoor.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.