Seit dem 8
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.186 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48712
Vorwahlen
02542, 02863
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Büren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Tungerloh-Pröbsting
Gemeinde Gescher – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gescher umfassen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Dazu gehören die 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese", die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Stadtlohner Straße", die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Postweg", die 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 "Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg" und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Wohn- und Sportgelände Hochmoor" im Ortsteil Hochmoor.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.