Seit dem 8
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.186 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48712
Vorwahlen
02542, 02863
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Büren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Tungerloh-Pröbsting
Gemeinde Gescher – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gescher umfassen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Dazu gehören die 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese", die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Stadtlohner Straße", die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Postweg", die 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 "Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg" und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Wohn- und Sportgelände Hochmoor" im Ortsteil Hochmoor.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.