Geslau ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91608
Vorwahl
09867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aidenau, Cadolzhofen, Dornhausen, Gunzendorf, Hrbel, Karrachmhle, Kreuth, Lauterbach, Neumhle, Oberbreitenau, Oberfelden, Oberhegenau, Oberndorf, Reinswinden, Schwabsroth, Steinach, Stettberg, Unterbreitenau, Unterfelden, Unterhegenau, Aidenau, Cadolzhofen, Dornhausen, Gunzendorf, Hürbel, Karrachmühle, Kreuth, Lauterbach, Neumühle, Oberbreitenau, Oberfelden, Oberhegenau, Oberndorf, Reinswinden, Schwabsroth, Steinach, Stettberg, Unterbreitenau, Unterfelden, Unterhegenau
Gemeinde Geslau – Öffnungszeiten
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FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.