Glashütte ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen und ist unter anderem durch die Herstellung der Glashütte-Uhren weithin bekannt.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
6701 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
01768
Vorwahl
035053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Glasmoor
Gemeinde Glashütte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Kerpen-Sindorf wird auf dem Gelände der ehemaligen Glasfabrik ein großes Wohnquartier mit über 800 Wohneinheiten, Büroflächen und Nahversorgung geplant. Der Bebauungsplan Nr. 392 „Quartier an der Glashütte“ ist derzeit in Aufstellung und wird in einer Bürgerinformation am 23. Januar vorgestellt.
- DLE Land Development wird bis zu 160 neue Wohnungen, Town-Houses, Nahversorger, Handel, Gewerbe und eine Kindertagesstätte auf einem etwa 4,5 ha großen Areal der ehemaligen Glasfabrik in Kerpen-Sindorf realisieren. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist bereits erfolgt.
- In Düsseldorf wird das Glasmacherviertel auf dem Gelände der ehemaligen Gerresheimer Glashütte entwickelt. Das Projekt umfasst unterschiedliche Wohntypologien, Gewerbe- und Dienstleistungsangebote, Einzelhandel und vier Kitas sowie eine Grundschule. Der Bebauungsplan Nr. 07/007 ist derzeit in Aufstellung und berücksichtigt die Ziele der übergeordneten Planungen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.