Glückstadt (dänisch: Lykstad) an der Unterelbe liegt in der Metropolregion Hamburg und ist nach Itzehoe die zweitgrößte Stadt des Kreises Steinburg
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
10.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25348
Vorwahl
04124
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmHerzhornerRhin, AmRhin, Borsfletheraltendeich, Bracke, Elskoperaltendeich, Grill, Grillchaussee, Krempdorferaltendeich, Neuendeich, Reinfeld, SchwarzerBär, Schwarzwasser, Sperforkenweg, Stadtstraße
Gemeinde Glückstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Alle ab Mai 2017 rechtskräftig werdenden Bauleitpläne müssen dauerhaft im Internet bereitgestellt werden. Es gab Neubekanntmachungen des Flächennutzungsplans im Jahr 2014, die Änderungen bis zur Nummer 30 einschlossen. Aktuelle Bebauungspläne umfassen verschiedene Bauabschnitte in Gebieten wie Butendiek, Sportanlagen Sperforkenweg, Gewerbegebiet Stadtstraße und Sondergebiet Hafen und Industriegebiet Glückstadt-Süd.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.