Glückstadt (dänisch: Lykstad) an der Unterelbe liegt in der Metropolregion Hamburg und ist nach Itzehoe die zweitgrößte Stadt des Kreises Steinburg
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
10.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25348
Vorwahl
04124
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmHerzhornerRhin, AmRhin, Borsfletheraltendeich, Bracke, Elskoperaltendeich, Grill, Grillchaussee, Krempdorferaltendeich, Neuendeich, Reinfeld, SchwarzerBär, Schwarzwasser, Sperforkenweg, Stadtstraße
Gemeinde Glückstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Alle ab Mai 2017 rechtskräftig werdenden Bauleitpläne müssen dauerhaft im Internet bereitgestellt werden. Es gab Neubekanntmachungen des Flächennutzungsplans im Jahr 2014, die Änderungen bis zur Nummer 30 einschlossen. Aktuelle Bebauungspläne umfassen verschiedene Bauabschnitte in Gebieten wie Butendiek, Sportanlagen Sperforkenweg, Gewerbegebiet Stadtstraße und Sondergebiet Hafen und Industriegebiet Glückstadt-Süd.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.