Glückstadt (dänisch: Lykstad) an der Unterelbe liegt in der Metropolregion Hamburg und ist nach Itzehoe die zweitgrößte Stadt des Kreises Steinburg
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
10.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25348
Vorwahl
04124
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmHerzhornerRhin, AmRhin, Borsfletheraltendeich, Bracke, Elskoperaltendeich, Grill, Grillchaussee, Krempdorferaltendeich, Neuendeich, Reinfeld, SchwarzerBär, Schwarzwasser, Sperforkenweg, Stadtstraße
Gemeinde Glückstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Alle ab Mai 2017 rechtskräftig werdenden Bauleitpläne müssen dauerhaft im Internet bereitgestellt werden. Es gab Neubekanntmachungen des Flächennutzungsplans im Jahr 2014, die Änderungen bis zur Nummer 30 einschlossen. Aktuelle Bebauungspläne umfassen verschiedene Bauabschnitte in Gebieten wie Butendiek, Sportanlagen Sperforkenweg, Gewerbegebiet Stadtstraße und Sondergebiet Hafen und Industriegebiet Glückstadt-Süd.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.