Oeversee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈøvɐzeː] (dänisch: Oversø) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
3473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24988
Vorwahlen
04630, 04638, 04602
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augaard, Augaardholz, Juhlschau, Kleinjuhlschau, Oeverseefeld, Oeverseeholz, Augaard, Augaardholz, Juhlschau, Kleinjuhlschau, Oeverseefeld, Oeverseeholz
Adressen:
1. Gemeinde Oeversee
Am Markt 1
24988 Oeversee
2. Amtsgericht Flensburg
Schleswiger Str. 74
24937 Flensburg
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Bahnhofstraße 1
24837 Schleswig
Gemeinde Oeversee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.