Oeversee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈøvɐzeː] (dänisch: Oversø) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
3473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24988
Vorwahlen
04630, 04638, 04602
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augaard, Augaardholz, Juhlschau, Kleinjuhlschau, Oeverseefeld, Oeverseeholz, Augaard, Augaardholz, Juhlschau, Kleinjuhlschau, Oeverseefeld, Oeverseeholz
Adressen:
1. Gemeinde Oeversee
Am Markt 1
24988 Oeversee
2. Amtsgericht Flensburg
Schleswiger Str. 74
24937 Flensburg
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Bahnhofstraße 1
24837 Schleswig
Gemeinde Oeversee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf