Oeversee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈøvɐzeː] (dänisch: Oversø) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
3473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24988
Vorwahlen
04630, 04638, 04602
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augaard, Augaardholz, Juhlschau, Kleinjuhlschau, Oeverseefeld, Oeverseeholz, Augaard, Augaardholz, Juhlschau, Kleinjuhlschau, Oeverseefeld, Oeverseeholz
Adressen:
1. Gemeinde Oeversee
Am Markt 1
24988 Oeversee
2. Amtsgericht Flensburg
Schleswiger Str. 74
24937 Flensburg
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Bahnhofstraße 1
24837 Schleswig
Gemeinde Oeversee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.