Grimmen ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
9260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18507
Vorwahl
038326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimmen – Öffnungszeiten
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Die Stadt Grimmen hat den Bebauungsplan Nr. 26 für das Sondergebiet Einzelhandel an der Tribseeser Straße an der Bahn aufgestellt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines ehemaligen gewerblichen Handwerksbetriebs zu einem Lebensmitteldiscounter und einer Backshop-Nutzung. Der bestehende Lidl-Markt an der Stralsunder Straße soll an diesen neuen Standort verlegt werden, während der alte Standort zu einem Dialysezentrum umgenutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, da das geplante Gebiet bisher als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die Stadtvertretung hat den Aufstellungsbeschluss am 15. Dezember 2022 gefasst und die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans am 3. Februar 2023 beschlossen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.