Grimmen ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
9260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18507
Vorwahl
038326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimmen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Grimmen hat den Bebauungsplan Nr. 26 für das Sondergebiet Einzelhandel an der Tribseeser Straße an der Bahn aufgestellt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines ehemaligen gewerblichen Handwerksbetriebs zu einem Lebensmitteldiscounter und einer Backshop-Nutzung. Der bestehende Lidl-Markt an der Stralsunder Straße soll an diesen neuen Standort verlegt werden, während der alte Standort zu einem Dialysezentrum umgenutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, da das geplante Gebiet bisher als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die Stadtvertretung hat den Aufstellungsbeschluss am 15. Dezember 2022 gefasst und die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans am 3. Februar 2023 beschlossen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.