Grimmen ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
9260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18507
Vorwahl
038326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimmen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Grimmen hat den Bebauungsplan Nr. 26 für das Sondergebiet Einzelhandel an der Tribseeser Straße an der Bahn aufgestellt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines ehemaligen gewerblichen Handwerksbetriebs zu einem Lebensmitteldiscounter und einer Backshop-Nutzung. Der bestehende Lidl-Markt an der Stralsunder Straße soll an diesen neuen Standort verlegt werden, während der alte Standort zu einem Dialysezentrum umgenutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, da das geplante Gebiet bisher als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die Stadtvertretung hat den Aufstellungsbeschluss am 15. Dezember 2022 gefasst und die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans am 3. Februar 2023 beschlossen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.