Grenzach-Wyhlen ist eine Gemeinde im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg im äußersten Südwesten Deutschlands mit 15.103 Einwohnern (Stand: 13
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
14.848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79639
Vorwahl
07624
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Grenzach-Wyhlen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Kapellenbach Ost“ in Grenzach-Wyhlen ist in der Umsetzung; die Erschließung erfolgt in drei Abschnitten, wobei die Grundstücke in Bauabschnitt A seit Anfang 2023, in Bauabschnitt B voraussichtlich ab März 2026 und in Bauabschnitt C voraussichtlich ab Ende 2028 zur Verfügung stehen.
Der Verkauf der Grundstücke in den Bauabschnitten A und B beginnt ab Mai/Juni 2024, während der Verkauf für Bauabschnitt C später starten wird. Eine Informationsveranstaltung für private Bauherren ist am 14.06.2024 geplant.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach“ am 26.09.2023 vom Gemeinderat beschlossen und ist in Kraft getreten.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.