Grenzach-Wyhlen ist eine Gemeinde im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg im äußersten Südwesten Deutschlands mit 15.103 Einwohnern (Stand: 13
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
14.848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79639
Vorwahl
07624
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Grenzach-Wyhlen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Kapellenbach Ost“ in Grenzach-Wyhlen ist in der Umsetzung; die Erschließung erfolgt in drei Abschnitten, wobei die Grundstücke in Bauabschnitt A seit Anfang 2023, in Bauabschnitt B voraussichtlich ab März 2026 und in Bauabschnitt C voraussichtlich ab Ende 2028 zur Verfügung stehen.
Der Verkauf der Grundstücke in den Bauabschnitten A und B beginnt ab Mai/Juni 2024, während der Verkauf für Bauabschnitt C später starten wird. Eine Informationsveranstaltung für private Bauherren ist am 14.06.2024 geplant.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach“ am 26.09.2023 vom Gemeinderat beschlossen und ist in Kraft getreten.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet