Der Ort wurde erstmals in einer Urkunde des Herzogs Arnulf I
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83556
Vorwahl
08039
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhohenau, Bach, Baumurn, Berg, Bergham, Edenberg, Elend, Eßbaum, Esterer, Geiereck, Goßmaning, Grünbichel, Haid, Hochholz, Holzhausen, Kettenham, Klosterfeld, Kolbing, Kornau, Leiten, Lochen, Moosham, Neuhaus, Obermühl, Raming, Rettenbach, Schmiding, Straß, Streifl, Untermühle, Viehhausen, Wabach, Warnbach, Wechselberg, Weichselbaum, Weitmoos, Weng, Wörlham
Gemeinde Griesstätt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.