Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Stephanskirchen

Stephanskirchen ist eine der größten Gemeinden im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83071
Vorwahlen
08031, 08036
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1 (Schloßberg)83071 Stephanskirchen
Rathausplatz 1 (Schloßberg)83071 Stephanskirchen 83071 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aign, Dobl, Entfelden, Gmain, Heisting, Hiebl, Höpfing, Kramerding, Manharting, Oberaichet, Oberalmsham, Steng, Aign, Dobl, Entfelden, Gmain, Heisting, Hiebl, Höpfing, Kramerding, Manharting, Oberaichet, Oberalmsham, Steng
Adressen:
1. Gemeinde Stephanskirchen, Hauptstraße 10, 83101 Stephanskirchen
2. Ordnungsamt Stephanskirchen, Hauptstraße 10, 83101 Stephanskirchen
3. Finanzamt Rosenheim, Halleraustraße 3, 83022 Rosenheim
Gemeinde Stephanskirchen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.