Stephanskirchen ist eine der größten Gemeinden im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83071
Vorwahlen
08031, 08036
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aign, Dobl, Entfelden, Gmain, Heisting, Hiebl, Höpfing, Kramerding, Manharting, Oberaichet, Oberalmsham, Steng, Aign, Dobl, Entfelden, Gmain, Heisting, Hiebl, Höpfing, Kramerding, Manharting, Oberaichet, Oberalmsham, Steng
Adressen:
1. Gemeinde Stephanskirchen, Hauptstraße 10, 83101 Stephanskirchen
2. Ordnungsamt Stephanskirchen, Hauptstraße 10, 83101 Stephanskirchen
3. Finanzamt Rosenheim, Halleraustraße 3, 83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung