Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Grimma

und 21. Jahrhundert. Sie wurde im Jahr 1200 erstmals urkundlich erwähnt, die Fläche wuchs erst durch zahlreiche Eingemeindungen im 20
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04668
Vorwahlen
03437, 034382, 034384, 034385, 034386
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimma – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:00
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Grimma billigte den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 112 "Gewerbegebiet Gerichtswiesen West" und beschloss die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
- Die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch" wurde beschlossen, um Baurecht für zwei Einfamilienhäuser zu schaffen und die Bebauung städtebaulich abzurunden.
- Ein Mehrgenerationencampus am Krankenhaus in Grimma West ist geplant, mit Pflegeeinrichtungen, Wohnungen für Senioren und junge Familien, Arztpraxen, einem Kindergarten und kleineren Gewerbeflächen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.