Groß-Umstadt ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
21.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64823
Vorwahl
06078
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Umstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Standort der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt soll im Süden der Gustav-Hacker-Siedlung entstehen, was eine Änderung des Bebauungsplans Nordspange erfordert. Das neue Gelände liegt südlich der Breslauer und Hans-Kudlich-Straße und ist etwa 27.588 Quadratmeter groß. Geplant sind zwei Kreisel nord- und südwestlich der Schule sowie ein ÖPNV-Haltepunkt mit Parkplatz im Osten. Ein Grundsatzbeschluss ist für Oktober 2024 angestrebt, und die Offenlage des geänderten Bebauungsplans ist für 2025 geplant.
Zudem hat die Stadt Groß-Umstadt mehrere Bebauungspläne für verschiedene Stadtteile, wie z.B. den Bebauungsplan "Westlich der Hans-Kudlich-Straße" und den Bebauungsplan "Im Stiel III" in Richen, die regeln, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.