Großbeeren ist eine amtsfreie Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Teltow-Fläming (Brandenburg).
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
8891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14979
Vorwahl
033701
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großbeeren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Großbeeren betreffen verschiedene aktuelle und geplante Bebauungspläne, einschließlich:
- Bebauungsplan Güterverkehrszentrum Süd, Ost und West, die das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in geltendes Recht umsetzen.
- Bebauungspläne für spezifische Gebiete wie Erweiterungsfläche Am Lilograben, An der Anhalter Bahn, Die Gehren, Baufeld III an der Feldstraße und Teltower Straße.
- Vorhaben- und Erschließungspläne wie der für Baufeld III an der Teltower Straße und der für Chausseestraße.
- Bebauungspläne für Ortsteile wie Heinersdorf, Diedersdorf und Kleinbeeren, einschließlich Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen.
- Gemeindeentwicklungsplan 2020, der die zukünftige räumliche Entwicklung im Gemeindegebiet festlegt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.