Großenkneten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26197
Vorwahlen
04435, 04487, 04433, 04407
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bissel, Haast, Hellbusch, Hollen, Regente, SagerHeide, SagerSchweiz, Selgenkuhlen
Gemeinde Großenkneten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum - Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ der Gemeinde Großenkneten wurde vom 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 7. März 2024 für unwirksam erklärt. Die Gründe waren fehlende Hinweise auf die Einsichtnahmemöglichkeit in eine erforderliche DIN-Norm bei der Bekanntmachung, Änderungen im Plan ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und unzureichende Festsetzungen zur Lärmbegrenzung. Die Gemeinde kann diese formalen Mängel in einem ergänzenden Verfahren heilen, muss jedoch weitere Prüfungen durchführen, insbesondere zur Begründung der Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zur möglichen Ansiedlung des Großhandelsbetriebs in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.