Großpösna ist eine Gemeinde im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04463
Vorwahlen
034297, 034206
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großpösna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ der Gemeinde Großpösna ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden hat. Dies betrifft insbesondere die Pläne des Projektentwicklers Bonava, 82 Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie 15 Ferienhäuser am Störmthaler See zu errichten. Zudem waren ein Parkplatz für Touristen und Schlossbesucher sowie eine Kindertagesstätte geplant.
Die Gemeinde Großpösna hat auch den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich Grunaer Bucht“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.