Groß-Umstadt ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
21.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64823
Vorwahl
06078
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Umstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Standort der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt soll im Süden der Gustav-Hacker-Siedlung entstehen, was eine Änderung des Bebauungsplans Nordspange erfordert. Das neue Gelände liegt südlich der Breslauer und Hans-Kudlich-Straße und ist etwa 27.588 Quadratmeter groß. Geplant sind zwei Kreisel nord- und südwestlich der Schule sowie ein ÖPNV-Haltepunkt mit Parkplatz im Osten. Ein Grundsatzbeschluss ist für Oktober 2024 angestrebt, und die Offenlage des geänderten Bebauungsplans ist für 2025 geplant.
Zudem hat die Stadt Groß-Umstadt mehrere Bebauungspläne für verschiedene Stadtteile, wie z.B. den Bebauungsplan "Westlich der Hans-Kudlich-Straße" und den Bebauungsplan "Im Stiel III" in Richen, die regeln, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung