Großenkneten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26197
Vorwahlen
04435, 04487, 04433, 04407
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bissel, Haast, Hellbusch, Hollen, Regente, SagerHeide, SagerSchweiz, Selgenkuhlen
Gemeinde Großenkneten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum - Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ der Gemeinde Großenkneten wurde vom 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 7. März 2024 für unwirksam erklärt. Die Gründe waren fehlende Hinweise auf die Einsichtnahmemöglichkeit in eine erforderliche DIN-Norm bei der Bekanntmachung, Änderungen im Plan ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und unzureichende Festsetzungen zur Lärmbegrenzung. Die Gemeinde kann diese formalen Mängel in einem ergänzenden Verfahren heilen, muss jedoch weitere Prüfungen durchführen, insbesondere zur Begründung der Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zur möglichen Ansiedlung des Großhandelsbetriebs in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung