Großenkneten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26197
Vorwahlen
04435, 04487, 04433, 04407
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bissel, Haast, Hellbusch, Hollen, Regente, SagerHeide, SagerSchweiz, Selgenkuhlen
Gemeinde Großenkneten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum - Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ der Gemeinde Großenkneten wurde vom 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 7. März 2024 für unwirksam erklärt. Die Gründe waren fehlende Hinweise auf die Einsichtnahmemöglichkeit in eine erforderliche DIN-Norm bei der Bekanntmachung, Änderungen im Plan ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und unzureichende Festsetzungen zur Lärmbegrenzung. Die Gemeinde kann diese formalen Mängel in einem ergänzenden Verfahren heilen, muss jedoch weitere Prüfungen durchführen, insbesondere zur Begründung der Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zur möglichen Ansiedlung des Großhandelsbetriebs in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.