Großpösna ist eine Gemeinde im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04463
Vorwahlen
034297, 034206
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großpösna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ der Gemeinde Großpösna ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden hat. Dies betrifft insbesondere die Pläne des Projektentwicklers Bonava, 82 Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie 15 Ferienhäuser am Störmthaler See zu errichten. Zudem waren ein Parkplatz für Touristen und Schlossbesucher sowie eine Kindertagesstätte geplant.
Die Gemeinde Großpösna hat auch den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich Grunaer Bucht“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.