Großpösna ist eine Gemeinde im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04463
Vorwahlen
034297, 034206
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großpösna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ der Gemeinde Großpösna ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden hat. Dies betrifft insbesondere die Pläne des Projektentwicklers Bonava, 82 Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie 15 Ferienhäuser am Störmthaler See zu errichten. Zudem waren ein Parkplatz für Touristen und Schlossbesucher sowie eine Kindertagesstätte geplant.
Die Gemeinde Großpösna hat auch den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich Grunaer Bucht“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.