Großpösna ist eine Gemeinde im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04463
Vorwahlen
034297, 034206
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großpösna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ der Gemeinde Großpösna ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden hat. Dies betrifft insbesondere die Pläne des Projektentwicklers Bonava, 82 Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie 15 Ferienhäuser am Störmthaler See zu errichten. Zudem waren ein Parkplatz für Touristen und Schlossbesucher sowie eine Kindertagesstätte geplant.
Die Gemeinde Großpösna hat auch den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich Grunaer Bucht“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.