Großröhrsdorf ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01900
Vorwahl
035952
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großröhrsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großröhrsdorf liegt der Entwurf für den Bebauungsplan „Am Festplatz“ zur öffentlichen Einsichtnahme aus, um den Neubau einer neuen Sporthalle zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Sportanlagen durch elf Sportvereine mit über 1.600 Mitgliedern ausgelastet sind und der Bedarf des Breitensports nicht gedeckt wird.
Das Plangebiet, etwa 1,8 Hektar groß, ist derzeit Grünland und wird teilweise als Festwiese genutzt, was auch zukünftig so bleiben soll. Der Standort gehört der Stadt Großröhrsdorf.
Die neue Halle soll als Mehrzweckhalle dienen, auch für Veranstaltungen und Anmietungen durch Vereine und Kindergärten. Der Straßenausbau der Straße Am Festplatz auf 6 Meter Breite mit Straßenbeleuchtung und ein Pkw-Parkplatz mit 40 Stellplätzen sowie 50 Fahrrad-Abstellplätze sind geplant.
Umweltauswirkungen werden als gering eingeschätzt, mit geplanten Ausgleichsmaßnahmen wie der Pflanzung eines Gehölzstreifens und der Umwandlung einer Ackerbaufläche in Wald.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.