Großröhrsdorf ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01900
Vorwahl
035952
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großröhrsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großröhrsdorf liegt der Entwurf für den Bebauungsplan „Am Festplatz“ zur öffentlichen Einsichtnahme aus, um den Neubau einer neuen Sporthalle zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Sportanlagen durch elf Sportvereine mit über 1.600 Mitgliedern ausgelastet sind und der Bedarf des Breitensports nicht gedeckt wird.
Das Plangebiet, etwa 1,8 Hektar groß, ist derzeit Grünland und wird teilweise als Festwiese genutzt, was auch zukünftig so bleiben soll. Der Standort gehört der Stadt Großröhrsdorf.
Die neue Halle soll als Mehrzweckhalle dienen, auch für Veranstaltungen und Anmietungen durch Vereine und Kindergärten. Der Straßenausbau der Straße Am Festplatz auf 6 Meter Breite mit Straßenbeleuchtung und ein Pkw-Parkplatz mit 40 Stellplätzen sowie 50 Fahrrad-Abstellplätze sind geplant.
Umweltauswirkungen werden als gering eingeschätzt, mit geplanten Ausgleichsmaßnahmen wie der Pflanzung eines Gehölzstreifens und der Umwandlung einer Ackerbaufläche in Wald.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.