Gräfelfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München am westlichen Stadtrand der bayerischen Landeshauptstadt München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82166
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gräfelfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Doemens-Gelände in Gräfelfing entstehen mindestens 34 bezahlbare Wohnungen, basierend auf dem Siegerentwurf des Münchner Architekturbüros Bogevischs, der den Erhalt des historischen Gebäudes beinhaltet.
Der Bebauungsplan für dieses Gebiet sieht weniger Wohnungen vor als theoretisch möglich, was zu Diskussionen über die Optimierung der Baukosten und Mieteinnahmen geführt hat.
Zusätzlich gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Gräfelfing, wie z.B. der Bebauungsplan 1B für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Geigerstraße und der Gemeindegrenze Planegg, und der Bebauungsplan 25 für den Ortsteil Lochham, der im Jahr 2013 fertiggestellt wurde und eine harmonische Ortsgestaltung und den Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestands zum Ziel hat.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.