Gräfelfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München am westlichen Stadtrand der bayerischen Landeshauptstadt München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82166
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gräfelfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Doemens-Gelände in Gräfelfing entstehen mindestens 34 bezahlbare Wohnungen, basierend auf dem Siegerentwurf des Münchner Architekturbüros Bogevischs, der den Erhalt des historischen Gebäudes beinhaltet.
Der Bebauungsplan für dieses Gebiet sieht weniger Wohnungen vor als theoretisch möglich, was zu Diskussionen über die Optimierung der Baukosten und Mieteinnahmen geführt hat.
Zusätzlich gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Gräfelfing, wie z.B. der Bebauungsplan 1B für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Geigerstraße und der Gemeindegrenze Planegg, und der Bebauungsplan 25 für den Ortsteil Lochham, der im Jahr 2013 fertiggestellt wurde und eine harmonische Ortsgestaltung und den Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestands zum Ziel hat.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung