Göppingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 40 Kilometer östlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73033, 73035, 73037, 73116
Vorwahlen
07161, 07165, 07163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lerchenberg
Gemeinde Göppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Göppingen wird der Umbau des ehemaligen Telekom-Gebäudes in fast 120 neue Wohnungen in Holzbauweise vorangetrieben. Der Gemeinderat wird dem geänderten Bebauungsplan in Kürze zustimmen. Dieses Projekt gilt als richtungsweisend und wird von der baden-württembergischen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, und dem Oberbürgermeister Alex Maier unterstützt.
Zusätzlich sorgt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Ausweisung von Baugebieten ohne Umweltprüfung als nicht EU-rechtskonform bewertet, für Unsicherheiten bei Bauherren und Kommunen in der Region, einschließlich Göppingen. Viele Baugebiete, die mit dieser Ausnahmeregel ausgewiesen wurden, müssen möglicherweise nachgebessert werden, bis die Urteilsbegründung im September vorliegt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.