Gößnitz [Aussprache: .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}gœsnɪt͡s] ist die bevölkerungsmäßig kleinste und flächenmäßig zweitkleinste Stadt im Landkreis Altenburger Land in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Altenburger Land
Einwohner
3403 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04639
Vorwahlen
034493, 03764 (Hainichen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gößnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Städte Schmölln und Gößnitz haben ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bis 2030 erstellt, das die zentralen Leitlinien der Stadtentwicklung und Bebauungsplanung umfasst. Dieses Konzept integriert verschiedene sektorale Fachkonzepte und Bauleitpläne, berücksichtigt demographische Prozesse, Gebietsveränderungen und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Es formuliert gemeinsame integrierte Entwicklungsziele, Leitbilder und Maßnahmen für den Städteverbund, einschließlich der Integration von eingemeindeten Ortsteilen und der Vernetzung bestehender Planungen und Fachkonzepte. Das ISEK wurde durch eine partizipative Prozess mit Bürgerbeteiligung, Workshops und Expertengesprächen entwickelt und von den Stadträten am 14. und 15. Dezember 2022 beschlossen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.