Bekannt ist die Landstadt vor allem durch den Eisenbahnknotenpunkt der Bahnverbindung Leipzig–Hof und der Mitte-Deutschland-Verbindung (Glauchau-Schönbörnchen–Gößnitz und Gößnitz–Gera) sowie das seit 1993 jährlich stattfindende Gößnitz Open-Air
Bundesland
Landkreis
Altenburger Land
Einwohner
3403 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04639
Vorwahlen
034493, 03764 (Hainichen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gößnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Städte Schmölln und Gößnitz haben ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bis 2030 erstellt, das die zentralen Leitlinien der Stadtentwicklung und Bebauungsplanung umfasst. Dieses Konzept integriert verschiedene sektorale Fachkonzepte und Bauleitpläne, berücksichtigt demographische Prozesse, Gebietsveränderungen und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Es formuliert gemeinsame integrierte Entwicklungsziele, Leitbilder und Maßnahmen für den Städteverbund, einschließlich der Integration von eingemeindeten Ortsteilen und der Vernetzung bestehender Planungen und Fachkonzepte. Das ISEK wurde durch eine partizipative Prozess mit Bürgerbeteiligung, Workshops und Expertengesprächen entwickelt und von den Stadträten am 14. und 15. Dezember 2022 beschlossen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.