Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Gößnitz

Gößnitz [Aussprache: .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}gœsnɪt͡s] ist die bevölkerungsmäßig kleinste und flächenmäßig zweitkleinste Stadt im Landkreis Altenburger Land in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Altenburger Land
Einwohner
3403 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04639
Vorwahlen
034493, 03764 (Hainichen)
Adresse der Stadtverwaltung
Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz
Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz 04639 Thüringen DE
Website
Gemeinde Gößnitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Städte Schmölln und Gößnitz haben ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bis 2030 erstellt, das die zentralen Leitlinien der Stadtentwicklung und Bebauungsplanung umfasst. Dieses Konzept integriert verschiedene sektorale Fachkonzepte und Bauleitpläne, berücksichtigt demographische Prozesse, Gebietsveränderungen und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Es formuliert gemeinsame integrierte Entwicklungsziele, Leitbilder und Maßnahmen für den Städteverbund, einschließlich der Integration von eingemeindeten Ortsteilen und der Vernetzung bestehender Planungen und Fachkonzepte. Das ISEK wurde durch eine partizipative Prozess mit Bürgerbeteiligung, Workshops und Expertengesprächen entwickelt und von den Stadträten am 14. und 15. Dezember 2022 beschlossen.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.