Sie ist die Kreisstadt des gleichnamigen Kreises und hat den Status einer großen kreisangehörigen Stadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
101.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33330–33335, 33311
Vorwahlen
05241, 05209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gütersloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine Bürgerversammlung fand am 13. Januar statt, um den Bebauungsplan Nr. 325 „Nördlich Schulstraße/westlich Berliner Straße“ zu besprechen, der die Innenentwicklung mit Nutzungsmischungen und Nachverdichtung vorsieht.
- Im neuen Gewerbegebiet des Flugplatzes wurden zwei neue Straßen, Melli-Beese-Straße und Am Flugplatz, angelegt, basierend auf einem Bebauungsplan der Stadt Gütersloh.
- In Langenberg plant die KHW ein neues Wohnprojekt am Heinrich-Hertz-Weg, das jedoch nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan übereinstimmt und im März vom Gemeinderat entschieden werden soll.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.