Gütersloh (niederdeutsch Gütsel) ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen, Landesteil Westfalen, Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
101.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33330–33335, 33311
Vorwahlen
05241, 05209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gütersloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine Bürgerversammlung fand am 13. Januar statt, um den Bebauungsplan Nr. 325 „Nördlich Schulstraße/westlich Berliner Straße“ zu besprechen, der die Innenentwicklung mit Nutzungsmischungen und Nachverdichtung vorsieht.
- Im neuen Gewerbegebiet des Flugplatzes wurden zwei neue Straßen, Melli-Beese-Straße und Am Flugplatz, angelegt, basierend auf einem Bebauungsplan der Stadt Gütersloh.
- In Langenberg plant die KHW ein neues Wohnprojekt am Heinrich-Hertz-Weg, das jedoch nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan übereinstimmt und im März vom Gemeinderat entschieden werden soll.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.