Gütersloh (niederdeutsch Gütsel) ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen, Landesteil Westfalen, Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
101.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33330–33335, 33311
Vorwahlen
05241, 05209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gütersloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine Bürgerversammlung fand am 13. Januar statt, um den Bebauungsplan Nr. 325 „Nördlich Schulstraße/westlich Berliner Straße“ zu besprechen, der die Innenentwicklung mit Nutzungsmischungen und Nachverdichtung vorsieht.
- Im neuen Gewerbegebiet des Flugplatzes wurden zwei neue Straßen, Melli-Beese-Straße und Am Flugplatz, angelegt, basierend auf einem Bebauungsplan der Stadt Gütersloh.
- In Langenberg plant die KHW ein neues Wohnprojekt am Heinrich-Hertz-Weg, das jedoch nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan übereinstimmt und im März vom Gemeinderat entschieden werden soll.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.