Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hösbach

Hösbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und liegt im Vorspessart, 5 km von Aschaffenburg, etwa 70 km von Würzburg und rund 50 km von Frankfurt am Main entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
13.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63768
Vorwahlen
06021, 06024
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Schmerlenbach, Winzenhohl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hösbach
Hauptstraße 1
63768 Hösbach

2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schloß 1
63739 Aschaffenburg

3. Landratsamt Aschaffenburg
Bahnhofstraße 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Hösbach – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet «Ziegeläcker» in Hösbach soll bis zum 31. Dezember 2024 fertiggestellt sein. Das Gebiet liegt nordwestlich des Schulzentrums zwischen Wenighösbacher und Schöllkrippener Straße und umfasst eine Fläche von etwa 5,15 ha, davon 1,74 ha für allgemeine Wohngebiete.

Der Marktgemeinderat Hösbach hat den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, und der Bebauungsplan wurde recently erneut öffentlich ausgelegt, um die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zu diskutieren.

Die Planung zielt auf die Schaffung eines modernen und ökologischen Wohngebiets ab, mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Bodenschonung und soziale Bedürfnisse der Bevölkerung.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.