Hückelhoven (vormals Hückelhoven-Ratheim) ist eine Stadt im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, nahe der Grenze zu den Niederlanden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
40.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41836
Vorwahlen
02433, 02432, 02435, 02462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Doverack, Grittern, Horst, ImSiel, Kaphof
Adressen:
1. Stadt Hückelhoven
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven
2. Bürgeramt Hückelhoven
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven
3. Ordnungsamt Hückelhoven
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven
Gemeinde Hückelhoven – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hückelhoven plantSeveral Bebauungsprojekte und Initiativen:
- Eine Grüne Brücke zwischen Millicher Halde und Ruraue über die Gronewaldstrasse, die mit Landes- und Bundesförderungsmitteln realisiert werden soll, um Naherholungsgebiete zu verbinden und die Biodiversität zu fördern.
- Die Installation einer LED-Beleuchtung auf dem Radweg Baal-Ratheim, der auf der ehemaligen Bahntrasse gebaut wird und mit 50% von Land und Bund gefördert wird, um die Sicherheit und Nutzung des Radwegs zu erhöhen.
- Die Integration von regenerativen Energieformen wie Photovoltaik in neue Bebauungspläne, wobei mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden sollen.
- Die Verhinderung übermäßiger Versiegelung und die Schaffung von grünen Verweilzonen in neuen Bauvorhaben.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.