Hagen im Bremischen (niederdeutsch Gemeen Hagen (Cuxhoben)) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cuxhaven im Land Niedersachsen, zwischen Bremerhaven und Bremen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.110 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27628
Vorwahl
04746
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hagen im Bremischen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Im Dorfe II“ in Hagen im Bremischen sieht die Umsetzung von maximal 18 Wohneinheiten vor und berücksichtigt den besonderen Artenschutz gemäß § 44 BundesnaturSchutzGesetz. Es sind Kompensationsmaßnahmen für die Beseitigung von Bäumen geplant, wobei vier Ersatzbäume gepflanzt werden sollen. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbegebieten hingewiesen.
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Häusler Heide“ in seiner 3. Änderung wurde am 11. August 2022 rechtsverbindlich und sieht die Ausweisung von Grünflächen und die Pflanzung standortgerechter Laubgehölze vor. Das Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, was eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens ermöglichte.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.