Hagen im Bremischen (niederdeutsch Gemeen Hagen (Cuxhoben)) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cuxhaven im Land Niedersachsen, zwischen Bremerhaven und Bremen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.110 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27628
Vorwahl
04746
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hagen im Bremischen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Im Dorfe II“ in Hagen im Bremischen sieht die Umsetzung von maximal 18 Wohneinheiten vor und berücksichtigt den besonderen Artenschutz gemäß § 44 BundesnaturSchutzGesetz. Es sind Kompensationsmaßnahmen für die Beseitigung von Bäumen geplant, wobei vier Ersatzbäume gepflanzt werden sollen. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbegebieten hingewiesen.
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Häusler Heide“ in seiner 3. Änderung wurde am 11. August 2022 rechtsverbindlich und sieht die Ausweisung von Grünflächen und die Pflanzung standortgerechter Laubgehölze vor. Das Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, was eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens ermöglichte.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.