Hagen im Bremischen (niederdeutsch Gemeen Hagen (Cuxhoben)) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cuxhaven im Land Niedersachsen, zwischen Bremerhaven und Bremen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
11.110 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
27628                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04746                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Hagen im Bremischen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Der Bebauungsplan Nr. 17 „Im Dorfe II“ in Hagen im Bremischen sieht die Umsetzung von maximal 18 Wohneinheiten vor und berücksichtigt den besonderen Artenschutz gemäß § 44 BundesnaturSchutzGesetz. Es sind Kompensationsmaßnahmen für die Beseitigung von Bäumen geplant, wobei vier Ersatzbäume gepflanzt werden sollen. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbegebieten hingewiesen.
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Häusler Heide“ in seiner 3. Änderung wurde am 11. August 2022 rechtsverbindlich und sieht die Ausweisung von Grünflächen und die Pflanzung standortgerechter Laubgehölze vor. Das Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, was eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens ermöglichte.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                             
                         
                        
                            Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
                            
                                Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
 - Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
 - Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
 - Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
 - Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
 
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.