Hagen im Bremischen (niederdeutsch Gemeen Hagen (Cuxhoben)) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Cuxhaven im Land Niedersachsen, zwischen Bremerhaven und Bremen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.110 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27628
Vorwahl
04746
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hagen im Bremischen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Im Dorfe II“ in Hagen im Bremischen sieht die Umsetzung von maximal 18 Wohneinheiten vor und berücksichtigt den besonderen Artenschutz gemäß § 44 BundesnaturSchutzGesetz. Es sind Kompensationsmaßnahmen für die Beseitigung von Bäumen geplant, wobei vier Ersatzbäume gepflanzt werden sollen. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zwischen Wohn- und Gewerbegebieten hingewiesen.
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Häusler Heide“ in seiner 3. Änderung wurde am 11. August 2022 rechtsverbindlich und sieht die Ausweisung von Grünflächen und die Pflanzung standortgerechter Laubgehölze vor. Das Verfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, was eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens ermöglichte.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.