Hagenow ist eine Stadt im Westen Mecklenburg-Vorpommerns, rund 30 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Schwerin gelegen
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
12.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19230
Vorwahl
03883
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hagenow, Am Markt 1, 19230 Hagenow
2. Bürgeramt Hagenow, Am Markt 1, 19230 Hagenow
3. Finanzamt Ludwigslust, Bahnhofstraße 1, 19288 Ludwigslust (näher zu Hagenow)
Gemeinde Hagenow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hagenow betreffen den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Hagenow, speziell für das Gewerbegebiet Sudenhof. Hierbei geht es um die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans, insbesondere südlich der alten Straße.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.