Hagenow ist eine Stadt im Westen Mecklenburg-Vorpommerns, rund 30 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Schwerin gelegen
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
12.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19230
Vorwahl
03883
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hagenow, Am Markt 1, 19230 Hagenow
2. Bürgeramt Hagenow, Am Markt 1, 19230 Hagenow
3. Finanzamt Ludwigslust, Bahnhofstraße 1, 19288 Ludwigslust (näher zu Hagenow)
Gemeinde Hagenow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hagenow betreffen den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Hagenow, speziell für das Gewerbegebiet Sudenhof. Hierbei geht es um die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans, insbesondere südlich der alten Straße.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.