Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und liegt zwischen den Städten Wetzlar und Siegen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
19.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35708
Vorwahlen
02771, 02773, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
2. Ordnungsamt Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
3. Bürgerbüro Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 07:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haiger hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan "An der Straße" für die Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach veröffentlicht. Die Unterlagen sind vom 10.02.2025 bis 21.03.2025 öffentlich einsehbar. Der Plan umfasst umfangreiche umweltbezogene Informationen und Maßnahmen, einschließlich artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und eines Wildkatzenkorridors.
Zudem gibt es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Erweiterung Sportanlagen Haarwasen", nachdem zwischen den ersten und zweiten öffentlichen Auslegungen mehr als 5 Jahre lagen und zusätzliche Anregungen vorgebracht wurden.
Weiterhin ist der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalteiche" in Haigerseelbach gefasst worden, um die Errichtung einer Windenergieanlage zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.