Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg Eigenwerbung als „Nassauisches Rothenburg“ betrieb
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
20.520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35745
Vorwahlen
02772,02777 (Schönbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Herborn
Rathausplatz 1
35745 Herborn
Kreisverwaltung Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Agentur für Arbeit Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Gemeinde Herborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Projekt zur Bebauung des ehemaligen Bedea-Grundstücks im Herborner Hinterthal, bei dem 60 Wohnungen entstehen sollten, liegt auf Eis. Die Gründe hierfür sind die stark gestiegenen Baukosten, der Förderstopp der Bundesregierung und die Inflation, die zu einer Verteuerung des Materials und steigenden Kapitalkosten geführt haben. Trotz langer Vorbereitungen und notwendiger Bodensanierung wurde das Projekt vorerst zurückgestellt, da bezahlbare Mieten bei den aktuellen Kosten nicht möglich sind.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.