Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und liegt zwischen den Städten Wetzlar und Siegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
19.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35708
Vorwahlen
02771, 02773, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
2. Ordnungsamt Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
3. Bürgerbüro Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
Gemeinde Haiger – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haiger hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan "An der Straße" für die Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach veröffentlicht. Die Unterlagen sind vom 10.02.2025 bis 21.03.2025 öffentlich einsehbar. Der Plan umfasst umfangreiche umweltbezogene Informationen und Maßnahmen, einschließlich artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und eines Wildkatzenkorridors.
Zudem gibt es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Erweiterung Sportanlagen Haarwasen", nachdem zwischen den ersten und zweiten öffentlichen Auslegungen mehr als 5 Jahre lagen und zusätzliche Anregungen vorgebracht wurden.
Weiterhin ist der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalteiche" in Haigerseelbach gefasst worden, um die Errichtung einer Windenergieanlage zu ermöglichen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.