Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und liegt zwischen den Städten Wetzlar und Siegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
19.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35708
Vorwahlen
02771, 02773, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
2. Ordnungsamt Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
3. Bürgerbüro Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
Gemeinde Haiger – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haiger hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan "An der Straße" für die Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach veröffentlicht. Die Unterlagen sind vom 10.02.2025 bis 21.03.2025 öffentlich einsehbar. Der Plan umfasst umfangreiche umweltbezogene Informationen und Maßnahmen, einschließlich artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und eines Wildkatzenkorridors.
Zudem gibt es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Erweiterung Sportanlagen Haarwasen", nachdem zwischen den ersten und zweiten öffentlichen Auslegungen mehr als 5 Jahre lagen und zusätzliche Anregungen vorgebracht wurden.
Weiterhin ist der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalteiche" in Haigerseelbach gefasst worden, um die Errichtung einer Windenergieanlage zu ermöglichen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.