Hainburg ist eine Gemeinde im Landkreis Offenbach in Hessen in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
14.299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63512
Vorwahl
06182
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainburg
Hauptstraße 1
63512 Hainburg
2. Bürgeramt Hainburg
Am Markt 1
63512 Hainburg
3. Ordnungsamt Hainburg
Ludwigstraße 5
63512 Hainburg
Gemeinde Hainburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hainburg gibt es aktuelle Bemühungen, den Bedarf an Wohnungen und die Nutzung von Bauplätzen zu optimieren. Es wird eine Wohnraumbedarfsanalyse sowie ein Kataster über unbebaute baureife Grundstücke und leerstehende Wohnungen und Häuser erstellt, um vor dem Ausweis neuer Baugebiete die Notwendigkeit zu prüfen.
Zudem wird diskutiert, ungenutzte und baureife Grundstücke höher zu besteuern, um Spekulation zu verhindern und den Druck auf die Umwandlung von Acker-, Wiesen- und Waldflächen zu reduzieren.
Es gibt auch Pläne zur Verbesserung der Infrastruktur, wie den Bau eines begehbaren und für radelnde Kinder nutzbaren Gehwegs am Triebweg und die Neuregelung der Parksituation in diesem Bereich.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.