Hainburg ist eine Gemeinde im Landkreis Offenbach in Hessen in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
14.299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63512
Vorwahl
06182
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainburg
Hauptstraße 1
63512 Hainburg
2. Bürgeramt Hainburg
Am Markt 1
63512 Hainburg
3. Ordnungsamt Hainburg
Ludwigstraße 5
63512 Hainburg
Gemeinde Hainburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hainburg gibt es aktuelle Bemühungen, den Bedarf an Wohnungen und die Nutzung von Bauplätzen zu optimieren. Es wird eine Wohnraumbedarfsanalyse sowie ein Kataster über unbebaute baureife Grundstücke und leerstehende Wohnungen und Häuser erstellt, um vor dem Ausweis neuer Baugebiete die Notwendigkeit zu prüfen.
Zudem wird diskutiert, ungenutzte und baureife Grundstücke höher zu besteuern, um Spekulation zu verhindern und den Druck auf die Umwandlung von Acker-, Wiesen- und Waldflächen zu reduzieren.
Es gibt auch Pläne zur Verbesserung der Infrastruktur, wie den Bau eines begehbaren und für radelnde Kinder nutzbaren Gehwegs am Triebweg und die Neuregelung der Parksituation in diesem Bereich.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.