Hainburg ist eine Gemeinde im Landkreis Offenbach in Hessen in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
14.299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63512
Vorwahl
06182
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainburg
Hauptstraße 1
63512 Hainburg
2. Bürgeramt Hainburg
Am Markt 1
63512 Hainburg
3. Ordnungsamt Hainburg
Ludwigstraße 5
63512 Hainburg
Gemeinde Hainburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hainburg gibt es aktuelle Bemühungen, den Bedarf an Wohnungen und die Nutzung von Bauplätzen zu optimieren. Es wird eine Wohnraumbedarfsanalyse sowie ein Kataster über unbebaute baureife Grundstücke und leerstehende Wohnungen und Häuser erstellt, um vor dem Ausweis neuer Baugebiete die Notwendigkeit zu prüfen.
Zudem wird diskutiert, ungenutzte und baureife Grundstücke höher zu besteuern, um Spekulation zu verhindern und den Druck auf die Umwandlung von Acker-, Wiesen- und Waldflächen zu reduzieren.
Es gibt auch Pläne zur Verbesserung der Infrastruktur, wie den Bau eines begehbaren und für radelnde Kinder nutzbaren Gehwegs am Triebweg und die Neuregelung der Parksituation in diesem Bereich.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.