Hainburg ist eine Gemeinde im Landkreis Offenbach in Hessen in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
14.299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63512
Vorwahl
06182
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainburg
Hauptstraße 1
63512 Hainburg
2. Bürgeramt Hainburg
Am Markt 1
63512 Hainburg
3. Ordnungsamt Hainburg
Ludwigstraße 5
63512 Hainburg
Gemeinde Hainburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hainburg gibt es aktuelle Bemühungen, den Bedarf an Wohnungen und die Nutzung von Bauplätzen zu optimieren. Es wird eine Wohnraumbedarfsanalyse sowie ein Kataster über unbebaute baureife Grundstücke und leerstehende Wohnungen und Häuser erstellt, um vor dem Ausweis neuer Baugebiete die Notwendigkeit zu prüfen.
Zudem wird diskutiert, ungenutzte und baureife Grundstücke höher zu besteuern, um Spekulation zu verhindern und den Druck auf die Umwandlung von Acker-, Wiesen- und Waldflächen zu reduzieren.
Es gibt auch Pläne zur Verbesserung der Infrastruktur, wie den Bau eines begehbaren und für radelnde Kinder nutzbaren Gehwegs am Triebweg und die Neuregelung der Parksituation in diesem Bereich.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.