Halenbeck-Rohlsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Prignitz (Brandenburg)
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16945
Vorwahlen
033986, 033989
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Halenbeck-Rohlsdorf
Hauptstraße 1
15326 Halenbeck-Rohlsdorf
2. Landkreis Oder-Spree
Am Schillerpark 1
15526 Bad Saarow
3. Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Karl-Marx-Straße 20
15230 Frankfurt (Oder)
Gemeinde Halenbeck-Rohlsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf