Die Stadt Perleberg ist die Kreisstadt des Landkreises Prignitz im Land Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
12.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19348
Vorwahlen
03876, 038793
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Perleberg
Breite Straße 1
19348 Perleberg
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 9
19348 Perleberg
3. Amt für Bürgerdienste
Breite Straße 1
19348 Perleberg
Gemeinde Perleberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Perleberg verfügt überSeveral bestehende Bebauungspläne, jedoch gibt es keine neuen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Die bestehenden Pläne umfassen:
- Sondergebiet Photovoltaik auf dem ehemaligen Flugplatz Perleberg
- Industriegebiet Fleischverarbeitung Quitzow an der Buchholzer Chaussee
- Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Dergenthin an der Bahn
- Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Berliner Straße
- Feuerwache und Sport- und Freizeitareal an der Quitzower Straße.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.