Mit rund 12.000 Einwohnern ist sie nach Wittenberge die zweitgrößte Stadt im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
12.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19348
Vorwahlen
03876, 038793
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Perleberg
Breite Straße 1
19348 Perleberg
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 9
19348 Perleberg
3. Amt für Bürgerdienste
Breite Straße 1
19348 Perleberg
Gemeinde Perleberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Perleberg verfügt überSeveral bestehende Bebauungspläne, jedoch gibt es keine neuen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Die bestehenden Pläne umfassen:
- Sondergebiet Photovoltaik auf dem ehemaligen Flugplatz Perleberg
- Industriegebiet Fleischverarbeitung Quitzow an der Buchholzer Chaussee
- Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Dergenthin an der Bahn
- Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Berliner Straße
- Feuerwache und Sport- und Freizeitareal an der Quitzower Straße.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.