Hallbergmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Ein Teil des Flughafengeländes liegt auf ihrer Gemarkung
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85399, 85737
Vorwahlen
0811, 089, früher 08169
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos, Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
2. Bürgeramt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
3. Standesamt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
Gemeinde Hallbergmoos – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hallbergmoos sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Ein neuer Campingplatz am nördlichen Ortseingang, nahe dem Handwerkerhof, wurde genehmigt. Der Campingplatz wird 19 Stellplätze und eine Sanitäranlage umfassen und ist vor allem für Besucher der O2 Surftown MUC gedacht. Die Nutzung ist auf 21 Tage begrenzt, und es gibt ein Verbot für Flughafenparker und Langzeitgäste.
- Ein neues Gewerbegebiet südlich der Dornierstraße ist geplant, das 17 von 37,5 Hektar umfasst und viel Grünfläche enthalten wird. Wohnraum ist zulässig, und es gibt Pläne für eine Finnenbahn und einen Roundabout an der Bundesstraße 301. Ein Technologiecampus für Biotech-Unternehmen ist ebenfalls nordöstlich der Dornierstraße geplant.
- Die ursprünglichen Pläne für einen Solarpark westlich der B301 wurden zugunsten von open-area Photovoltaikanlagen reduziert, um die Kiebitzpopulation zu schützen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet