Hallbergmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Ein Teil des Flughafengeländes liegt auf ihrer Gemarkung
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85399, 85737
Vorwahlen
0811, 089, früher 08169
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos, Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
2. Bürgeramt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
3. Standesamt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Hallbergmoos sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Ein neuer Campingplatz am nördlichen Ortseingang, nahe dem Handwerkerhof, wurde genehmigt. Der Campingplatz wird 19 Stellplätze und eine Sanitäranlage umfassen und ist vor allem für Besucher der O2 Surftown MUC gedacht. Die Nutzung ist auf 21 Tage begrenzt, und es gibt ein Verbot für Flughafenparker und Langzeitgäste.
- Ein neues Gewerbegebiet südlich der Dornierstraße ist geplant, das 17 von 37,5 Hektar umfasst und viel Grünfläche enthalten wird. Wohnraum ist zulässig, und es gibt Pläne für eine Finnenbahn und einen Roundabout an der Bundesstraße 301. Ein Technologiecampus für Biotech-Unternehmen ist ebenfalls nordöstlich der Dornierstraße geplant.
- Die ursprünglichen Pläne für einen Solarpark westlich der B301 wurden zugunsten von open-area Photovoltaikanlagen reduziert, um die Kiebitzpopulation zu schützen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.