Jahrhunderts auch offiziell Halle an der Saale; von 1965 bis 1995 Halle/Saale) ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Sachsen-Anhalt in Deutschland und liegt an der Saale. Halle ist eines der drei Oberzentren des Landes sowie Sitz des Landesverwaltungsamtes und mit 239.173 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31. Jahrhunderts auch offiziell Halle an der Saale; von 1965 bis 1995 Halle/Saale) ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Sachsen-Anhalt in Deutschland und liegt an der Saale. Halle (Saale) (etwa vom Ende des 15
Bundesland
Einwohner
238.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06108–06132
Vorwahl
0345
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Halle (Saale) - Hauptverwaltung, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
2. Landkreis Saalekreis, Am Markt 1, 06217 Merseburg
3. Agentur für Arbeit Halle, An der Welle 4, 06120 Halle (Saale)
Gemeinde Halle (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Halle (Saale) soll im Dezember den Bebauungsplan für eine Brachfläche hinter dem Ritterhaus in der Altstadt beschließen. Hier sollen 140 neue Wohnungen und 10 Gewerbeeinheiten entstehen, mit einer Wohnfläche von etwa 9.150 m2 und einer Gewerbefläche von ca. 1.400 m2. 20 Prozent der Wohnfläche sollen für soziale Wohnraumversorgung genutzt werden. Zudem sind 89 neue Parkplätze geplant.
Eine weitere Entwicklung betrifft den Umbau des Riebeckplatzes, für den das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von rund 29 Millionen Euro bereitstellt. Der Baubeginn für das Zukunftszentrum am Riebeckplatz ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Zusätzlich gibt es Kritik an einem Neubauprojekt am Sophienhafen, wo 135 neue Wohnungen geplant sind, aber Bedenken hinsichtlich Hochwasserrisiko und Klimaschutz bestehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.