Halle ist eines der drei Oberzentren des Landes sowie Sitz des Landesverwaltungsamtes und mit 239.173 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31. Jahrhunderts auch offiziell Halle an der Saale; von 1965 bis 1995 Halle/Saale) ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Sachsen-Anhalt in Deutschland und liegt an der Saale. Halle ist eines der drei Oberzentren des Landes sowie Sitz des Landesverwaltungsamtes und mit 239.173 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31. bis zum Ende des 17
Bundesland
Einwohner
238.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06108–06132
Vorwahl
0345
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Halle (Saale) - Hauptverwaltung, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
2. Landkreis Saalekreis, Am Markt 1, 06217 Merseburg
3. Agentur für Arbeit Halle, An der Welle 4, 06120 Halle (Saale)
Gemeinde Halle (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Halle (Saale) soll im Dezember den Bebauungsplan für eine Brachfläche hinter dem Ritterhaus in der Altstadt beschließen. Hier sollen 140 neue Wohnungen und 10 Gewerbeeinheiten entstehen, mit einer Wohnfläche von etwa 9.150 m2 und einer Gewerbefläche von ca. 1.400 m2. 20 Prozent der Wohnfläche sollen für soziale Wohnraumversorgung genutzt werden. Zudem sind 89 neue Parkplätze geplant.
Eine weitere Entwicklung betrifft den Umbau des Riebeckplatzes, für den das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von rund 29 Millionen Euro bereitstellt. Der Baubeginn für das Zukunftszentrum am Riebeckplatz ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Zusätzlich gibt es Kritik an einem Neubauprojekt am Sophienhafen, wo 135 neue Wohnungen geplant sind, aber Bedenken hinsichtlich Hochwasserrisiko und Klimaschutz bestehen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.