Haltern am See (bis 2001 Haltern) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt liegt am Nordrand des Ruhrgebiets und gleichzeitig am Südrand des Münsterlandes
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45721
Vorwahlen
02364, 02360
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haltern am See, Rathausplatz 1, 45721 Haltern am See
2. Kreis Recklinghausen, Friedrich-Ebert-Straße 15, 45657 Recklinghausen
3. Bürgeramt Haltern am See, Am Markt 1, 45721 Haltern am See
Gemeinde Haltern am See – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 149 "Dorfmitte-Lavesum" wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen, mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
- Der Bebauungsplan Nr. 147 "Buttstraße" sieht die Entwicklung eines Wohngebiets in Hullern mit etwa 60 Wohneinheiten, hauptsächlich durch Einfamilien- und Doppelhäuser, vor und berücksichtigt Klimaschutz und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- Die Erschließung des Baugebietes Nesberg wurde planmäßig zum Jahresende 2023 abgeschlossen, und die ersten Bauanträge wurden bereits gestellt und genehmigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Recklinghäuser Straße" wurde im März 2022 geändert, mit Beschlüssen des Rates der Stadt Haltern am See.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.