Hambühren ist eine Gemeinde im Landkreis Celle in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29313
Vorwahlen
05084, 05143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
2. Einwohnermeldeamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
3. Ordnungsamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
Gemeinde Hambühren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hambühren hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 "Wohngebiet westlich Neue Grenze" sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gleiche Gebiet öffentlich ausgelegt. Diese Pläne dienen der Erweiterung des Siedlungsbereichs von Hambühren II und der Ausweisung neuer Wohnbaulandflächen. Die öffentliche Auslegung fand von 31. Oktober bis 1. Dezember 2022 statt, und während dieser Zeit konnten Stellungnahmen eingereicht werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.