Hambühren ist eine Gemeinde im Landkreis Celle in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29313
Vorwahlen
05084, 05143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
2. Einwohnermeldeamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
3. Ordnungsamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
Gemeinde Hambühren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hambühren hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 "Wohngebiet westlich Neue Grenze" sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gleiche Gebiet öffentlich ausgelegt. Diese Pläne dienen der Erweiterung des Siedlungsbereichs von Hambühren II und der Ausweisung neuer Wohnbaulandflächen. Die öffentliche Auslegung fand von 31. Oktober bis 1. Dezember 2022 statt, und während dieser Zeit konnten Stellungnahmen eingereicht werden.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.