Hambühren ist eine Gemeinde im Landkreis Celle in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29313
Vorwahlen
05084, 05143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
2. Einwohnermeldeamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
3. Ordnungsamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
Gemeinde Hambühren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hambühren hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 "Wohngebiet westlich Neue Grenze" sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gleiche Gebiet öffentlich ausgelegt. Diese Pläne dienen der Erweiterung des Siedlungsbereichs von Hambühren II und der Ausweisung neuer Wohnbaulandflächen. Die öffentliche Auslegung fand von 31. Oktober bis 1. Dezember 2022 statt, und während dieser Zeit konnten Stellungnahmen eingereicht werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.