Hambühren ist eine Gemeinde im Landkreis Celle in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29313
Vorwahlen
05084, 05143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
2. Einwohnermeldeamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
3. Ordnungsamt Hambühren
Hauptstraße 1
29313 Hambühren
Gemeinde Hambühren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hambühren hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 "Wohngebiet westlich Neue Grenze" sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gleiche Gebiet öffentlich ausgelegt. Diese Pläne dienen der Erweiterung des Siedlungsbereichs von Hambühren II und der Ausweisung neuer Wohnbaulandflächen. Die öffentliche Auslegung fand von 31. Oktober bis 1. Dezember 2022 statt, und während dieser Zeit konnten Stellungnahmen eingereicht werden.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.