Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hammelburg

Sie liegt an den Ausläufern der bayerischen Rhön und an der Fränkischen Saale
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97762
Vorwahlen
09732, 09357, 09350
Adresse der Stadtverwaltung
Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg
Am Marktplatz 1, 97762 Hammelburg 97762 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altstadt, Neumhle, Pfaffenhausen, Saaleck, Windheim, Altstadt, Neumühle, Pfaffenhausen, Saaleck, Windheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hammelburg
Hauptstraße 1
97762 Hammelburg

2. Finanzamt Bad Kissingen
Am Stadtgraben 1
97688 Bad Kissingen

3. Landratsamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 2
97688 Bad Kissingen
Gemeinde Hammelburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hammelburg hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:

- Der Bebauungsplan OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal wurde fortgeführt und abgeschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 23. Juli 2024 bis 07. August 2024 statt.

- Die 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg wurden genehmigt. Die 28. Änderung betrifft den Bereich „Hochstein-Süd, Schulcampus“ und die 30. Änderung den Bereich „Hochstein-Süd, Mischgebiet“, beide mit integrierter Grünordnung.

- Der Bebauungsplan HA-bpl-21 für das Gebiet „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum, Neufassung“ wurde aufgestellt und bekannt gemacht.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.