Hammelburg ist eine Kleinstadt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97762
Vorwahlen
09732, 09357, 09350
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Neumhle, Pfaffenhausen, Saaleck, Windheim, Altstadt, Neumühle, Pfaffenhausen, Saaleck, Windheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hammelburg
Hauptstraße 1
97762 Hammelburg
2. Finanzamt Bad Kissingen
Am Stadtgraben 1
97688 Bad Kissingen
3. Landratsamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 2
97688 Bad Kissingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hammelburg hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:
- Der Bebauungsplan OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal wurde fortgeführt und abgeschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 23. Juli 2024 bis 07. August 2024 statt.
- Die 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg wurden genehmigt. Die 28. Änderung betrifft den Bereich „Hochstein-Süd, Schulcampus“ und die 30. Änderung den Bereich „Hochstein-Süd, Mischgebiet“, beide mit integrierter Grünordnung.
- Der Bebauungsplan HA-bpl-21 für das Gebiet „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum, Neufassung“ wurde aufgestellt und bekannt gemacht.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.