Sie liegt in der südlichen Wetterau etwa 15 km nordöstlich von Hanau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
4885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63546
Vorwahl
06185
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
2. Bürgeramt Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
3. Ordnungsamt Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
Gemeinde Hammersbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die schwarz-grüne Koalition in Hammersbach hat den Antrag der SPD, zwei Baugebiete gleichzeitig zu entwickeln, abgelehnt. Stattdessen wurde beschlossen, ausschließlich am Neubaugebiet am Köbler Weg festzuhalten und den Bauabschnitt "Auf der großen Burg" in Marköbel abzulehnen. Die Entwicklung des Gebiets im Ortsmittelpunkt könnte wegen aufwändiger Verfahren und ökologischer Ausgleiche bis zu fünf Jahre dauern. Die SPD argumentiert, dass die Entwicklung beider Baugebiete zügig und bedarfsgerecht erfolgen könnte, ohne die soziale Infrastruktur zu überfordern.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.