Hammersbach ist eine Gemeinde im osthessischen Main-Kinzig-Kreis am nordöstlichen Rand des Ballungsraumes Frankfurt Rhein-Main
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
4885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63546
Vorwahl
06185
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
2. Bürgeramt Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
3. Ordnungsamt Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die schwarz-grüne Koalition in Hammersbach hat den Antrag der SPD, zwei Baugebiete gleichzeitig zu entwickeln, abgelehnt. Stattdessen wurde beschlossen, ausschließlich am Neubaugebiet am Köbler Weg festzuhalten und den Bauabschnitt "Auf der großen Burg" in Marköbel abzulehnen. Die Entwicklung des Gebiets im Ortsmittelpunkt könnte wegen aufwändiger Verfahren und ökologischer Ausgleiche bis zu fünf Jahre dauern. Die SPD argumentiert, dass die Entwicklung beider Baugebiete zügig und bedarfsgerecht erfolgen könnte, ohne die soziale Infrastruktur zu überfordern.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.