Langenselbold ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis mit 14.022 Einwohnern (Stand: März 2017) und liegt im Osten von Hessen im Kinzigtal zwischen Gelnhausen und Hanau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.421 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63505
Vorwahl
06184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruderdiebacherhof, Bruderdiebacherhof
Adressen:
1. Stadt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
2. Bürgeramt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
3. Ordnungsamt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
Gemeinde Langenselbold – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Langenselbold hat den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Stadtteil Hinserdorf, Gebiet "Im Niedertal IV und V", geändert. Der nördliche Teil der geplanten Wohnbauflächen wurde verlagert, um Konflikte mit zwei Aussiedlerhöfen zu vermeiden. Der Bereich "Im Niedertal V" soll auf der östlichen Seite der L 3009 als Wohnbaufläche entstehen, während der entsprechende Teil von "Im Niedertal IV" als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt. Die Änderung wurde abschließend beschlossen und der Genehmigungsbehörde vorgelegt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung