Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langenselbold

Langenselbold ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis mit 14.022 Einwohnern (Stand: März 2017) und liegt im Osten von Hessen im Kinzigtal zwischen Gelnhausen und Hanau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.421 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63505
Vorwahl
06184
Adresse der Stadtverwaltung
Schloßpark 2, 63505 Langenselbold
Schloßpark 2, 63505 Langenselbold 63505 Hessen DE
Website
Ortsteile
Bruderdiebacherhof, Bruderdiebacherhof
Adressen:
1. Stadt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold

2. Bürgeramt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold

3. Ordnungsamt Langenselbold
Hauptstraße 1
63505 Langenselbold
Gemeinde Langenselbold – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Langenselbold hat den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Stadtteil Hinserdorf, Gebiet "Im Niedertal IV und V", geändert. Der nördliche Teil der geplanten Wohnbauflächen wurde verlagert, um Konflikte mit zwei Aussiedlerhöfen zu vermeiden. Der Bereich "Im Niedertal V" soll auf der östlichen Seite der L 3009 als Wohnbaufläche entstehen, während der entsprechende Teil von "Im Niedertal IV" als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt. Die Änderung wurde abschließend beschlossen und der Genehmigungsbehörde vorgelegt.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.