Hartenstein ist eine Kleinstadt südöstlich von Zwickau, an der Zwickauer Mulde im Landkreis Zwickau gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4606 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08118
Vorwahl
037605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großmeinfeld, Grnreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hartenstein
Hauptstraße 1
09337 Hartenstein
2. Ordnungsamt Hartenstein
Markt 2
09337 Hartenstein
3. Finanzamt Chemnitz
Zschopauer Straße 1
09126 Chemnitz
Gemeinde Hartenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hartenstein hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Alten Sportplatz in Niederzschocken aufgestellt. Dieser Plan dient der maßvollen Ergänzung der Wohnbauflächen und sieht den Neubau von maximal zehn Wohneinheiten auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar vor. Die Planung wurde im April 2019 durch den Stadtrat beschlossen und soll den Bedarf an erschlossenen Bauflächen für den Eigenheimbau decken, trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs in den kommenden Jahren.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.