Hartenstein ist eine Kleinstadt südöstlich von Zwickau, an der Zwickauer Mulde im Landkreis Zwickau gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4606 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08118
Vorwahl
037605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großmeinfeld, Grnreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hartenstein
Hauptstraße 1
09337 Hartenstein
2. Ordnungsamt Hartenstein
Markt 2
09337 Hartenstein
3. Finanzamt Chemnitz
Zschopauer Straße 1
09126 Chemnitz
Gemeinde Hartenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hartenstein hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Alten Sportplatz in Niederzschocken aufgestellt. Dieser Plan dient der maßvollen Ergänzung der Wohnbauflächen und sieht den Neubau von maximal zehn Wohneinheiten auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar vor. Die Planung wurde im April 2019 durch den Stadtrat beschlossen und soll den Bedarf an erschlossenen Bauflächen für den Eigenheimbau decken, trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs in den kommenden Jahren.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.