Hattstedt (dänisch Hatsted, nordfriesisch Haatst, niederdeutsch: Hatsteed) ist eine Gemeinde in der Nähe von Husum auf der Schleswigschen Geest im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25856
Vorwahl
04846
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arlauschleuse, Elemenning, Hahnenkamp, Hattstedtermhle, Hattstedtfeld, Hilligenbohl, Hockensbllfeld, Kornmaas, Lagedeich, Ruhetal, Sandfenne, Schutzburg, Wiede, Wittland, Wobbenbllfeld, Arlauschleuse, Elemenning, Hahnenkamp, Hattstedtermühle, Hattstedtfeld, Hilligenbohl, Hockensbüllfeld, Kornmaas, Lagedeich, Ruhetal, Sandfenne, Schutzburg, Wiede, Wittland, Wobbenbüllfeld
Adressen:
1. Gemeinde Hattstedt
Am Markt 1
25856 Hattstedt
2. Amt Nordsee-Treene
Am Markt 1
25856 Hattstedt
3. Kreis Nordfriesland
Bismarckstraße 38
25813 Husum
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.