Hattstedt (dänisch Hatsted, nordfriesisch Haatst, niederdeutsch: Hatsteed) ist eine Gemeinde in der Nähe von Husum auf der Schleswigschen Geest im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25856
Vorwahl
04846
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Arlauschleuse, Elemenning, Hahnenkamp, Hattstedtermhle, Hattstedtfeld, Hilligenbohl, Hockensbllfeld, Kornmaas, Lagedeich, Ruhetal, Sandfenne, Schutzburg, Wiede, Wittland, Wobbenbllfeld, Arlauschleuse, Elemenning, Hahnenkamp, Hattstedtermühle, Hattstedtfeld, Hilligenbohl, Hockensbüllfeld, Kornmaas, Lagedeich, Ruhetal, Sandfenne, Schutzburg, Wiede, Wittland, Wobbenbüllfeld
Adressen:
1. Gemeinde Hattstedt
Am Markt 1
25856 Hattstedt
2. Amt Nordsee-Treene
Am Markt 1
25856 Hattstedt
3. Kreis Nordfriesland
Bismarckstraße 38
25813 Husum
Gemeinde Hattstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.