Haunsheim (schwäbisch Hausa) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen an der Donau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89437
Vorwahlen
09072, 09077
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Albhof, Albhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Haunsheim, Hauptstraße 1, 89437 Haunsheim
2. Standesamt Haunsheim, Hauptstraße 1, 89437 Haunsheim
3. Ordnungsamt Haunsheim, Hauptstraße 1, 89437 Haunsheim
Gemeinde Haunsheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.