Hauzenberg ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Passau und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94051
Vorwahl
08586
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Anetzbergerhof, Bachhäusl, Berbing, Brand, Danglmhle, Döbling, Duschlberg, Eben, Eckhof, Eckmhle, Edhäusl, Freudensee, Frhaupt, Frsetzing, Garham, Gießbl, Glotzing, Grub, Grblmhle, Hauzenberg, Hofacker, Hunaberg, Kainzöd, Kaltrum, Kinatöd, Kollersberg, Kramersdorf, Leitenmhle, Lindbchl, Loifing, Mahd, Mhlberg, Neustift, Nottau, Oberkmmering, Oberneureuth, Penzenstadl, Pufferholz, Raßreuth, Röhrendobl
Adressen:
1. Stadt Hauzenberg, Rathausplatz 1, 94051 Hauzenberg
2. Finanzamt Passau, Heiliggeiststraße 7, 94032 Passau
3. Landratsamt Passau, Bschüttstraße 11, 94032 Passau
Gemeinde Hauzenberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Stadtrat von Hauzenberg hat am 07.10.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern, um die Grundstücke Flurnummern 196/1 und 200 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herauszunehmen, um eine Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Ein neuer Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ soll auf der Flurnummer 90 in Germannsdorf aufgestellt werden und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definieren. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bebauungsplan „Fürsetzing“ wird geändert, um die baurechtliche Sicherung von Carports und die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.