Hauzenberg ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Passau und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94051
Vorwahl
08586
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Anetzbergerhof, Bachhäusl, Berbing, Brand, Danglmhle, Döbling, Duschlberg, Eben, Eckhof, Eckmhle, Edhäusl, Freudensee, Frhaupt, Frsetzing, Garham, Gießbl, Glotzing, Grub, Grblmhle, Hauzenberg, Hofacker, Hunaberg, Kainzöd, Kaltrum, Kinatöd, Kollersberg, Kramersdorf, Leitenmhle, Lindbchl, Loifing, Mahd, Mhlberg, Neustift, Nottau, Oberkmmering, Oberneureuth, Penzenstadl, Pufferholz, Raßreuth, Röhrendobl
Adressen:
1. Stadt Hauzenberg, Rathausplatz 1, 94051 Hauzenberg
2. Finanzamt Passau, Heiliggeiststraße 7, 94032 Passau
3. Landratsamt Passau, Bschüttstraße 11, 94032 Passau
Gemeinde Hauzenberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Stadtrat von Hauzenberg hat am 07.10.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern, um die Grundstücke Flurnummern 196/1 und 200 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herauszunehmen, um eine Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Ein neuer Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ soll auf der Flurnummer 90 in Germannsdorf aufgestellt werden und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definieren. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bebauungsplan „Fürsetzing“ wird geändert, um die baurechtliche Sicherung von Carports und die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.