Hauzenberg ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Passau und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
11.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94051
Vorwahl
08586
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Anetzbergerhof, Bachhäusl, Berbing, Brand, Danglmhle, Döbling, Duschlberg, Eben, Eckhof, Eckmhle, Edhäusl, Freudensee, Frhaupt, Frsetzing, Garham, Gießbl, Glotzing, Grub, Grblmhle, Hauzenberg, Hofacker, Hunaberg, Kainzöd, Kaltrum, Kinatöd, Kollersberg, Kramersdorf, Leitenmhle, Lindbchl, Loifing, Mahd, Mhlberg, Neustift, Nottau, Oberkmmering, Oberneureuth, Penzenstadl, Pufferholz, Raßreuth, Röhrendobl
Adressen:
1. Stadt Hauzenberg, Rathausplatz 1, 94051 Hauzenberg
2. Finanzamt Passau, Heiliggeiststraße 7, 94032 Passau
3. Landratsamt Passau, Bschüttstraße 11, 94032 Passau
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Der Stadtrat von Hauzenberg hat am 07.10.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern, um die Grundstücke Flurnummern 196/1 und 200 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herauszunehmen, um eine Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Ein neuer Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ soll auf der Flurnummer 90 in Germannsdorf aufgestellt werden und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definieren. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
- Der Bebauungsplan „Fürsetzing“ wird geändert, um die baurechtliche Sicherung von Carports und die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand zu ermöglichen. Der Entwurf liegt vom 05.02.2025 bis 17.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.