Thyrnau ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94136
Vorwahl
08501
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Donauwetzdorf, Gastering, Gosting, Grillenberg, Gstöttmhle, Hitzing, Hundsdorf, Judenhof, Kelchham, Kienzlmhle, Kienzlreuth, Maierhof, Mitteröd, Panholz, Satzbach, Schmiding, Schwarzmhle, Stinglmhle, Stockethof, Untersimboln, Weihermhl, Zwecking, Donauwetzdorf, Gastering, Gosting, Grillenberg, Gstöttmühle, Hitzing, Hundsdorf, Judenhof, Kelchham, Kienzlmühle, Kienzlreuth, Maierhof, Mitteröd, Panholz, Satzbach, Schmiding, Schwarzmühle, Stinglmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thyrnau, Rathausplatz 1, 94136 Thyrnau
2. Standesamt Thyrnau, Rathausplatz 1, 94136 Thyrnau
3. Landkreis Passau, Heiliggeiststraße 1, 94032 Passau
Gemeinde Thyrnau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.