Thyrnau ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94136
Vorwahl
08501
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Donauwetzdorf, Gastering, Gosting, Grillenberg, Gstöttmhle, Hitzing, Hundsdorf, Judenhof, Kelchham, Kienzlmhle, Kienzlreuth, Maierhof, Mitteröd, Panholz, Satzbach, Schmiding, Schwarzmhle, Stinglmhle, Stockethof, Untersimboln, Weihermhl, Zwecking, Donauwetzdorf, Gastering, Gosting, Grillenberg, Gstöttmühle, Hitzing, Hundsdorf, Judenhof, Kelchham, Kienzlmühle, Kienzlreuth, Maierhof, Mitteröd, Panholz, Satzbach, Schmiding, Schwarzmühle, Stinglmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thyrnau, Rathausplatz 1, 94136 Thyrnau
2. Standesamt Thyrnau, Rathausplatz 1, 94136 Thyrnau
3. Landkreis Passau, Heiliggeiststraße 1, 94032 Passau
Gemeinde Thyrnau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.