2008 kam als fünfter Ortsteil das Dorf Marzahne hinzu. Sie ist Teil des Amtes Beetzsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark und entstand 2002 durch den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Pritzerbe und der Gemeinden Fohrde, Briest und Hohenferchesar im Vorfeld der geplanten brandenburgischen Gemeindegebietsreform 2003
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
3248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14778, 14798
Vorwahlen
03381, 033834, 033877
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
2. Einwohnermeldeamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
3. Bauamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
Gemeinde Havelsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Havelsee hat am 17.05.2018 den Bebauungsplan „Landhaus am See in Briest“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Briest zwischen der Parkstraße und dem Schwarzen Weg und umfasst die Flurstücke 100, 101 und 109 der Flur 1 der Gemarkung Briest mit einer Größe von 0,79 ha. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee vom Landkreis Potsdam-Mittelmark am 05.07.2018 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.