Heeslingen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4887 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27404
Vorwahlen
04281, 04287
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen, AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
2. Einwohnermeldeamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
3. Ordnungsamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
Gemeinde Heeslingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.