Heeslingen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4887 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27404
Vorwahlen
04281, 04287
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen, AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
2. Einwohnermeldeamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
3. Ordnungsamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
Gemeinde Heeslingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.