Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern, etwa 17 Kilometer südlich von Aalen und 33 Kilometer nördlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
49.129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89518, 89520, 89522
Vorwahlen
07321, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degersheim, Hohentrdingen, Schloßhau, Täsch, Talhof, Degersheim, Hohentrüdingen, Schloßhau, Täsch, Talhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heidenheim an der Brenz
Am Markt 1
89518 Heidenheim
2. Landratsamt Heidenheim
Hauptstraße 1
89518 Heidenheim
3. Agentur für Arbeit Heidenheim
Hermannstraße 13
89518 Heidenheim
Gemeinde Heidenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Heidenheimer Gemeinderat hat dem Satzungsbeschluss für den Bauleitplan der Voith-Arena zugestimmt, um den Ausbau der Verkehr- und Sicherheitsinfrastruktur sowie der Voith-Arena zu ermöglichen. Dieser Beschluss bedarf noch der Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart.
In Heidenheim laufen mehrere Bebauungsplanverfahren: Im Haintal/Hardtwald könnten rund 400 Wohneinheiten entstehen, im Flachsäcker in Aufhausen rund 50 Wohneinheiten, und in der Härtsfeldstraße etwa 120 Wohneinheiten. Der Bebauungsplan für Hagen Ost ist weitgehend abgeschlossen und könnte im zweiten Quartal 2025 baureif sein.
Arbeiten für die Neugestaltung des Rathausplatzes haben begonnen, einschließlich des Abbruchs des Meeboldhauses.
Für das Stowe-Woodward-Areal und das Areal Hinter dem Kleinen Bühl sind Bebauungspläne in Vorbereitung, mit möglichen Satzungsbeschlüssen in den kommenden Jahren. Ein Solarpark in Oggenhausen und geringfügige Veränderungen im Gewerbegebiet Aalener Straße sind ebenfalls geplant.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.