Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern, etwa 17 Kilometer südlich von Aalen und 33 Kilometer nördlich von Ulm
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
49.129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89518, 89520, 89522
Vorwahlen
07321, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degersheim, Hohentrdingen, Schloßhau, Täsch, Talhof, Degersheim, Hohentrüdingen, Schloßhau, Täsch, Talhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heidenheim an der Brenz
Am Markt 1
89518 Heidenheim
2. Landratsamt Heidenheim
Hauptstraße 1
89518 Heidenheim
3. Agentur für Arbeit Heidenheim
Hermannstraße 13
89518 Heidenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Heidenheimer Gemeinderat hat dem Satzungsbeschluss für den Bauleitplan der Voith-Arena zugestimmt, um den Ausbau der Verkehr- und Sicherheitsinfrastruktur sowie der Voith-Arena zu ermöglichen. Dieser Beschluss bedarf noch der Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart.
In Heidenheim laufen mehrere Bebauungsplanverfahren: Im Haintal/Hardtwald könnten rund 400 Wohneinheiten entstehen, im Flachsäcker in Aufhausen rund 50 Wohneinheiten, und in der Härtsfeldstraße etwa 120 Wohneinheiten. Der Bebauungsplan für Hagen Ost ist weitgehend abgeschlossen und könnte im zweiten Quartal 2025 baureif sein.
Arbeiten für die Neugestaltung des Rathausplatzes haben begonnen, einschließlich des Abbruchs des Meeboldhauses.
Für das Stowe-Woodward-Areal und das Areal Hinter dem Kleinen Bühl sind Bebauungspläne in Vorbereitung, mit möglichen Satzungsbeschlüssen in den kommenden Jahren. Ein Solarpark in Oggenhausen und geringfügige Veränderungen im Gewerbegebiet Aalener Straße sind ebenfalls geplant.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.